Wir beschränken unsere Verkaufsangebote ausschliesslich an Gewerbetreibende unter Ausschluss des Widerrufsrechts !

Eine Beschränkung der Verkaufsangebote an Gewerbetreibende unter Ausschluss des Widerrufrechts
ist vom Grundsatz her zulässig. Diese Möglichkeit wurde bereits durch das Oberlandesgericht Hamm in
einer Entscheidung vom 28.02.2008, Az. 4 U 196/07 bestätigt.


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