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Wir beschränken unsere Verkaufsangebote ausschliesslich an Gewerbetreibende unter Ausschluss des Widerrufsrechts !
Eine Beschränkung der Verkaufsangebote an Gewerbetreibende unter Ausschluss des Widerrufrechts ist vom Grundsatz her zulässig. Diese Möglichkeit wurde bereits durch das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung vom 28.02.2008, Az. 4 U 196/07 bestätigt.
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